Änderungen, die viele betreffen
Das Jahr 2024 bringt für die Bürger zahlreiche gesetzliche Änderungen mit sich
Zum Jahreswechsel 2024 sind zahlreiche gesetzliche und steuerliche Änderungen in Kraft getreten. Welche Auswirkungen sie möglicherweise für Ihre Lebenssituation haben können, fasst Ihre Volksbank PLUS für Sie zusammen.
Änderungen rund um den Job
Mindestlohn
Zum 1. Januar 2024 ist der Mindestlohn von bisher 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Ebenfalls angehoben wurde die Verdienstgrenze für Minijobs. Statt der bisher erlaubten 520 Euro monatlich dürfen Minijobber nun 538 Euro verdienen.
Arbeitnehmersparzulage
Ab 2024 verdoppelt sich der Freibetrag für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber erhalten und dabei von der Sparzulage profitieren wollen. Bei Alleinstehenden bleibt das Grundeinkommen bis zu einer Höhe von 40.000 Euro steuerfrei, bei Ehepaaren sind es 80.000 Euro. Unverändert ist allerdings die Höhe der Förderung. Sie beträgt beim Bausparen 9 Prozent der Sparleistung, höchstens aber 43 Euro pro Jahr. Fondssparer erhalten eine höhere Zulage von 20 Prozent, maximal aber 80 Euro pro Jahr.
Mehr Geld für Azubis
Azubi-Mindestlohn
Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat die Mindestausbildungsvergütung, also den Azubi-Mindestlohn, für das Jahr 2024 erhöht. Im ersten Lehrjahr erhalten Auszubildende demgemäß 649 Euro. Der Betrag für das zweite Lehrjahr steigt auf 766 Euro. Im dritten Jahr gibt es dann 876 Euro, und im letzten Jahr liegt der Betrag bei 909 Euro.
Änderungen für Familien und in der sozialen Grundsicherung
Das Bürgergeld ist angestiegen
Zum Jahresbeginn sind die Regelsätze gestiegen. Alleinstehende Erwachsene erhalten seitdem 563 Euro im Monat, ein Plus von 61 Euro. Die Erhöhungen gelten für alle Bürgergeldempfänger. Die Unterstützung für Schulkinder steigt ebenfalls. Im ersten Schulhalbjahr gibt es für Schulbedarf 130 Euro statt der bisher gezahlten 116 Euro. Im zweiten Schulhalbjahr gibt es 65 Euro statt der bisher gezahlten 58 Euro.
Elterngeld angepasst
Änderungen beim Elterngeld
Für Kinder, die ab April 2024 geboren werden, gibt es nur noch dann Kindergeld, wenn das gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Eltern im Kalenderjahr vor der Geburt nicht mehr als 200.000 Euro betrug. Bisher lag die Grenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinstehende bei 250.000 Euro.
Ab April 2024 soll es außerdem nur noch höchstens einen Monat lang Elterngeld für beide Elternteile gleichzeitig geben. Bisher waren zwei Monate möglich.
Der Kinderreisepass wird abgeschafft
Seit dem 1. Januar 2024 sind Kinderreisepässe Geschichte. Bereits ausgegebene Pässe erhalten keine Verlängerung mehr. Kinder bekommen stattdessen einen normalen Reisepass mit Chip und biometrischem Foto für Reisen innerhalb und außerhalb der EU.
Kfz-Versicherungen teurer
Änderungen bei Versicherungen
Höhere Bemessungsgrenze für gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung
2024 wird die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung auf 62.100 Euro angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze wird ebenfalls angehoben und liegt ab 2024 bei 69.300 Euro. Ab diesem Betrag können Sie in eine private Krankenkasse wechseln.
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Maximalbetrag ein Jahreseinkommen zur Berechnung des Kranken- und Pflegeversicherungssatzes herangezogen wird. Beträge, die über der Grenze liegen, fließen nicht in die Berechnung ein.
KfZ-Versicherungen werden teurer
Die Beiträge für KfZ-Versicherungen steigen 2024 um mindestens 10 Prozent. Als Grund gilt, dass durch die hohe Inflation die Kosten für Reparaturen gestiegen sind. Bei gestiegenen Preisen haben Kunden demzufolge ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung.
„Heizungsgesetz“ greift jetzt
Änderungen beim Wohnen, bei der Energieversorgung und im Straßenverkehr
Das Gebäude-Energie-Gesetz tritt in Kraft
Am 1. Januar 2024 ist das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft getreten. Demnach muss bei einer neu eingebauten Heizung der Anteil der aus erneuerbaren Energien stammenden Wärme mindestens 65 Prozent betragen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen Sie nur noch bis Ende 2044 betreiben.
Strom- und Gaspreisbremse läuft aus
Die 2023 geltende Preisbremse für Strom von 40 Cent pro Kilowattstunde und die Preisbremse für Gas von 12 Cent pro Kilowattstunde sind zum Jahreswechsel ausgelaufen. Zudem gilt ab dem 1. März 2024 wieder der reguläre Mehrwertsteuer-Betrag von 19 Prozent auf Gas und Wärme.
Keine „rosa Lappen“ mehr
Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden
Die Zeit des „rosa Lappens“ geht zu Ende. Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, hat nur noch bis zum 19. Januar 2024 Zeit, den alten Führerschein umzutauschen. Wer nach Ablauf der Frist mit dem Auslaufmodell erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
Die Blackbox fürs Auto kommt
Ab dem 7. Juli 2024 muss jedes neu zugelassene Fahrzeug (Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) mit einem Event Data Recorder (EDR) ausgestattet sein. Das Gerät zeichnet ständig Daten auf, damit sich Unfälle leichter aufklären lassen. Zu den gespeicherten Daten gehören z. B. die Geschwindigkeit, der Lenkwinkel, ob der Airbag bei einem Unfall ausgelöst wurde, und ob die Insassen angeschnallt waren. Die Daten gehören dem Fahrzeughalter. Gerichte und Staatsanwaltschaften können aber bei einem Unfall anordnen, das Gerät auszulesen.