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Umzug wird Ihre Versicherung interessieren

Bei einem Umzug ist oftmals die Hausratversicherung anzupassen

Bei einem Umzug ist meist auch die Hausratversicherung im Gepäck. Doch sie muss an das neue Zuhause angepasst werden, damit Möbel, Fernseher und Co. bei einem Schaden ausreichend versichert sind. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Die Grundlage für die Hausratversicherung ist die Wohnfläche. Sie muss richtig angegeben werden – und gerade die Wohnungsgröße ändert sich bei einem Umzug fast immer. „Für die Versicherung sind weitere Faktoren wichtig, beispielsweise ob das Einbruchsrisiko in einer Gegend besonders hoch oder besonders niedrig ist“, erklärt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Auch ob eine Absicherung gegen Naturgefahren enthalten ist, spielt eine Rolle, weil sich zum Beispiel die Hochwassergefahr von Ort zu Ort unterscheidet.

„Deshalb sollte Sie die Versicherung am besten über die neue Adresse und die neue Wohnfläche informieren, sobald der Umzugstermin feststeht. Nur so ist der vollständige Schutz gewährleistet“, ergänzt Gilles.

Wer in eine deutlich größere Wohnung zieht und dies der Versicherung nicht mitteilt, bekommt unter Umständen Schäden später nur teilweise ersetzt.

Bei Umzug sind übergangsweise beide Wohnungen versichert

Doch auch einen Wohnungswechsel in ein kleineres Domizil sollten Sie melden. „Der Beitrag kann niedriger sein – auch wenn der gesamte Hausrat in der neuen Wohnung Platz gefunden hat“, sagt R+V-Expertin Gilles.

Gut zu wissen: Die meisten Hausratversicherungen decken bei einem Umzug übergangsweise Schäden in der alten und der neuen Wohnung ab. „In der Regel gilt dies für höchstens zwei Monate“, so Christine Gilles. Der Umzug beginnt, sobald die ersten versicherten Sachen in die neue Wohnung gebracht werden.

Anders ist es aber, wenn die neue Wohnung gar nicht in Deutschland, sondern im Ausland liegt: Dann geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über und endet in der alten Wohnung in der Regel zwei Monaten nach Umzugsbeginn.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Verursachen private Helferinnen oder Helfer beim Umzug einen Schaden, ist deren Privathaftpflichtversicherung zuständig. Speditionen übernehmen in der Regel Kosten bis zu einer bestimmten Schadenshöhe.
  • In den Versicherungspolicen ist angegeben, wann die Versicherung spätestens über einen Umzug informiert werden muss.
  • Wenn zwei oder mehr Personen zusammenziehen, müssen unter Umständen beide Hausratversicherungen angepasst werden.
  • Ist eine Trennung der Grund für den Umzug, sollten beide Parteien prüfen, auf wen die Hausratversicherung läuft und ob ein neuer Vertrag notwendig ist.

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