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Kindersitz kann lebenswichtig sein

Eltern sollten genau prüfen, ob ihr Kind im Auto einen Kindersitz benötigt

Die Vorschriften in Sachen Kindersitz im Auto sind eindeutig. Demzufolge dürfen Kinder bis zum zwölften Geburtstag oder einer Mindestgröße von 150 Zentimeter nur auf einem Kindersitz oder einer Sitzerhöhung mitfahren. „Diese Regelung greift unabhängig davon, wo sie im Auto sitzen, vorne oder hinten“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.

Die Anschnallpflicht gilt natürlich auch für den Nachwuchs. Die Höhe der Gurte ist allerdings für Erwachsene ausgelegt und kann bei Kindern, die kleiner als 150 Zentimeter sind, oft nicht ideal angelegt werden. „Deshalb sollten auch über zwölfjährige Kinder eine Sitzerhöhung nutzen, wenn sie diese Größe noch nicht erreicht haben“, rät R+V-Experte Richter. Der Gurt geht sonst über den Hals statt über die Schulter. Bei einem Unfall besteht die Gefahr, dass das Kind stranguliert wird.

Kleine Kinder müssen auf dem Vordersitz in einem Kindersitz gesichert werden. Foto: R+V/iStock Images

Risiko Airbag

Für die Kleinsten ist der Airbag das größte Risiko auf dem Vordersitz. „Wenn sich der Airbag bei einem Unfall öffnet, kann das Kind trotz Babyschale schwere Verletzungen erleiden“, erklärt Roland Richter. Der Beifahrer-Airbag muss also ausgeschaltet sein, sonst hat der Kindersitz seinen Platz auf der Rückbank. Auch bei größeren Kindern, die vorne mitfahren, sollte der Abstand zum Armaturenbrett samt Airbag so groß wie möglich sein.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Eltern, die einen Kindersitz einfach Kindersitz sein lassen und die Plicht ignorieren, müssen mit einem Verwarngeld von mindestens 30 Euro rechnen. Ist ein Kind gar nicht gesichert, ist ein Bußgeld von 60 Euro möglich; hinzu kommt möglicherweise ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Sitzen mehrere ungesicherte Kinder im Auto, fällt das Bußgeld sogar noch höher aus.
  • In Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte, zum Beispiel Oldtimern, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht mitfahren. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen hinten sitzen.
  • In den europäischen Ländern ist im Übrigen recht unterschiedlich geregelt, wann ein Kindersitz Pflicht ist. So müssen beispielsweise in Österreich Kinder bis 135 Zentimeter oder bis zu ihrem 14. Lebensjahr im Kindersitz Platz nehmen. Dasselbe gilt für die Fahrt auf dem Beifahrersitz. In Frankreich entfällt die Kindersitzpflicht hingegen bereits ab einem Alter von zehn Jahren.
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