Drohnenbilder: Was ist erlaubt und was nicht?
Tipps für Hobby-Piloten – so gelingen Drohnenbilder ohne Ärger
Drohnenbilder bieten faszinierende Perspektiven und sind bei Hobbyfotografen beliebt. Doch wer mit der Drohne abhebt, muss einige Regeln beachten. Datenschutz, Privatsphäre und Sicherheit stehen an erster Stelle. Verstöße können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Die R+V-Versicherung und ihre Experten geben wichtige Tipps, damit Ihre Drohnenbilder nicht zum Problem werden.
Privatsphäre und Datenschutz: Was ist erlaubt?
Drohnenbilder, die Personen zeigen, sind heikel. Wer Menschen ohne deren Zustimmung fotografiert oder filmt, verletzt ihr Recht am eigenen Bild – vor allem, wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden. „Es gibt Ausnahmen, wenn Personen nur zufällig im Bild sind, etwa bei Landschaftsaufnahmen oder vor Sehenswürdigkeiten“, erklärt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V-Versicherung. Doch Vorsicht: Über Menschenansammlungen zu fliegen, ist für die meisten privaten Drohnen nicht erlaubt.
Auch fremde Grundstücke dürfen nicht ohne Erlaubnis für Drohnenbilder fotografiert werden. „Das gilt besonders für Aufnahmen von Wohnungen oder Gärten“, so Nuß. Wer hier gegen die Privatsphäre verstößt, riskiert hohe Strafen.
Wo dürfen Drohnen fliegen?
In Deutschland gibt es klare Regeln, wo Drohnen fliegen dürfen. Über Freibädern oder Badeseen ist das Fliegen in der Regel nur außerhalb der Badezeiten erlaubt. In der Nähe von Flughäfen, Krankenhäusern, Industrieanlagen oder Bahnlinien gelten Sicherheitsabstände – bei Flughäfen sind es beispielsweise 1.000 Meter. Auch über Bundesfernstraßen und Wasserstraßen muss ein Abstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. Informieren Sie sich vorab, ob Sie an Ihrem Wunschort Drohnenbilder aufnehmen dürfen.
Vor dem Start: Das müssen Sie wissen
- Bevor Sie Ihre Drohne in die Luft schicken, sollten Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Drohnen ab 250 Gramm benötigen eine elektronische Identifikationsnummer. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. „Es gibt spezielle Drohnenversicherungen oder die Möglichkeit, die Drohne in die bestehende Privathaftpflicht einzuschließen“, rät Sascha Nuß. Den Versicherungsnachweis sollten Sie immer dabei haben.
- Kleinere Drohnen unter 250 Gramm und ohne Kamera benötigen keine Registrierung und dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen – allerdings nur bis zu einer Höhe von 120 Metern. Für alle Drohnen gilt: Informieren Sie sich vorab über Flugverbotszonen. Ein hilfreiches Tool dafür ist die Digitale Plattform „Unbemannte Luftfahrt“ (dipul).
Mit diesen Tipps gelingen Ihnen beeindruckende Drohnenbilder – ganz ohne rechtliche Probleme.