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2025 bringt Neues mit sich

Worauf sich Bürger und Verbraucher im Jahr 2025 einstellen sollten

Mit dem Jahreswechsel 2025 bzw. im Jahresverlauf treten zahlreiche Neuerungen für Bürger bzw. Verbraucher in Kraft. Wir geben Ihnen einen Überblick, was sich im neuen Jahr ändert.

Es gibt mehr Rente

Die Renten steigen 2025: Nach vorläufigen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung können Rentnerinnen und Rentner ab dem 1. Juli 2025 ein Rentenplus von 3,5 Prozent erwarten. Die für die Anpassung notwendigen endgültigen Zahlen zur Lohnentwicklung liegen allerdings erst im März des kommenden Jahres vor.

Höherer Kranken- und Pflegebeitrag

Versicherte und Arbeitgeber werden im neuen Jahr spürbar mehr Geld für die Krankenkasse und Pflegeversicherung bezahlen müssen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im Jahr 2025 von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent. Zudem soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung im Januar um 0,2 Prozentpunkte steigen.

Änderung beim gesetzlichen Mindestlohn ab 2025

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 12,82 Euro pro Stunde. Die Erhöhung geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission zurück.

Mini-Job-Grenze erhöht sich

Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns steigt ab 2025 auch die Verdienstgrenze für Minijobs – von aktuell 538 Euro auf 556 Euro. Damit bleibt alles beim Alten: Wer zum Mindestlohn arbeitet, kann auch in Zukunft denselben Stundenumfang leisten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.

Die E-Rechnung wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Einfache PDF-Rechnungen entsprechen dagegen nicht den Anforderungen.

Das ändert sich mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf Webseiten. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen diese ab dann barrierefrei gestaltet sein.

Neue Vorgaben für Plastikverpackungen

Ein neues EU-Gesetz verbietet ab Ende 2024 den Einsatz des Weichmachers Bisphenol A (BPA) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Betroffen sind Plastikverpackungen, Konservendosen und Trinkflaschen.

Änderungen bei der Postzustellung

Das neue Postgesetz sieht vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Sendungen müssen dann innerhalb von drei Tagen zugestellt werden statt wie bisher in zwei Tagen. Zudem steigt das Porto für Standardbriefe auf 95 Cent, für Postkarten auf 85 Cent.

Erhöhung der CO₂-Steuer

Ab Januar 2025 wird die CO₂-Steuer weiter steigen und damit auch die Preise für Benzin, Öl und Gas. Der Preis pro Tonne CO₂ wird von 45 Euro auf 55 Euro erhöht.

Grundsteuerreform: Gewinner und Verlierer

Ab 2025 darf die alte Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft, da sie auf veralteten Immobilienwerten basieren. Eine unvermeidliche Folge der Neubewertung ist, dass es für einzelne Eigentümer zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann.

Verbot bestimmter Kaminöfen: Wen betrifft es?

Die nächste Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes tritt ab 2025 in Kraft. Die Verordnung betrifft alle Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und bestimmte Emissionswerte überschreiten. Die Besitzer dieser Öfen haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihre Öfen nachzurüsten, auszutauschen oder stillzulegen.  

Smart Meter: Intelligente Stromzähler 

Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Stromzählern verpflichtend für bestimmte Haushalte. Und zwar solche mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos. Umgesetzt wird der Einbau der neuen Zähler schrittweise durch die Messstellenbetreiber.

Geplante Neuerungen, die Verbraucher im Auge behalten sollten

Rund ums Bauen, Wohnen und Sparen sollten Verbraucher bei diesen Punkten aufmerksam bleiben.
Förderung: Wer bauen oder modernisieren will, sollte die Fördertöpfe für den Neubau, den Kauf oder die energetische Sanierung im Blick behalten. Die staatlichen Förderprogramme sollen auch ohne beschlossenen Haushalt 2025 weiterlaufen. Die Rede ist von „Jung kauft Alt“, „Wohneigentum für Familien“ und dem neuen Neubau-Förderprogramm KNN, „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“. Fest steht bisher aber nicht viel.

Gebäudetyp E: Mehr Spielraum für normreduziertes, günstiges Bauen
Mit dem „Gebäudetyp-E-Gesetz soll  das Werk-/Bauvertragsrecht angepasst werden. Das Gesetz könnte Anfang 2025 in Kraft treten. Ziel: Weg von kostenintensiven Komfort-Standards, hin zu mehr Spielräumen für innovatives Bauen – einfach, klima- und ressourcenschonend, bedarfsgerecht und kostengünstig.

Was die EU-Gebäude-Richtlinie für Verbraucher bedeutet

Die Europäische Union will bis 2050 klimaneutral sein. Vor diesem Hintergrund wurde die Europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) eingeführt. Sie legt fest, dass ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein sollen und idealerweise mit Solaranlagen ausgestattet sind. Bei Wohngebäuden muss der durchschnittliche Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent gesenkt werden.

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